Die Möbelbranche ist ein Berufszweig mit Zukunft. Wer relativ schnell eine Führungsposition im Handel erreichen möchte oder plant, sich selbstständig zu machen, findet in einem passenden dualen Fachschulstudiengang eine solide Grundlage. Dieser verbindet ein Studium an einer Fachschule mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Unternehmen. Die Studierenden wechseln beide Lernorte miteinander ab, daher unterscheidet sich das duale Fachschulstudium durch einen höheren Praxisbezug von einem klassischen Studiengang.
Mit Abi oder Fachabitur
Um beispielsweise bei der Kölner Fachschule des Möbelhandels (Möfa) angenommen zu werden, braucht man entweder Abitur oder Fachhochschulreife. Dann steht den Interessenten der duale Fachschulstudiengang offen, der in drei Jahren zum IHK-Abschluss „Kauffrau/-mann im Einzelhandel“ und gleichzeitig zum Fachschulabschluss „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachrichtung Möbelhandel“ führt. Darauf aufbauend kann optional in zwei bis drei Semestern ein Bachelorabschluss an einer Partnerhochschule erworben werden. Die Zeit an der Möbelfachschule wird dabei angerechnet. Eine weitere Voraussetzung für das duale Fachschulstudium ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen des Einrichtungs- oder Kücheneinzelhandels, der auf zwei Jahre verkürzt wird. Die Unternehmen der Einrichtungsbranche schätzen die Möglichkeit, in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels auf diesem Wege motivierte Nachwuchskräfte für sich zu gewinnen. Die Schule unterstützt nach Möglichkeiten bei den Vertragsdetails.
Solide berufliche und finanzielle Grundlage
Absolventen sind gut ausgebildet in praxisnahen betriebswirtschaftlichen, warenspezifischen und gestalterischen Fragen und zugleich vorbereitet auf die Ausbildereignungsprüfung. Unter moefa.de finden Interessierte detaillierte Infos zu Studieninhalten. Studierende werden zudem von Anfang an finanziell entlohnt. In den ersten beiden Jahren bekommen sie die Ausbildungsvergütung von ihrem Ausbildungsbetrieb. Dann haben sie bereits ihren IHK-Abschluss in der Tasche. Für das dritte Jahr, in dem die Studierenden die Fachschule in Vollzeit besuchen, können sie „Meister-BAföG“ (AFBG) beantragen. Schließlich stehen den Absolventen mit dem Fachschulexamen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten mit Karrierepotenzial in der Einrichtungs- und Küchenbranche offen.